Kinder, Jugendliche und Familien
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Hartz IV: Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagenturen und Trägern der Jugendhilfe

31.01.05 13:01
Alter: 19 yrs

Von: TORSTEN ANTON

Hartz IV: „Im Interesse der benachteiligten Jugendlichen ist die Zusammenarbeit der `persönlichen Ansprechpartner` mit den Trägern der Jugendhilfe erforderlich“


Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur "Umsetzung von Hartz IV": "Zugelassene kommunale Träger nehmen die Aufgaben der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung anstelle der Agenturen für Arbeit wahr." "Die Träger der Grundsicherung können Dritte zur intensiven vermittlungsorientierten Betreuung einschalten." "Die Förderung der Berufsausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe während einer beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bleibt eine beitragsfinanzierte Leistung."

Die vollständige Antwort der Bundesregierung finden Sie in unternstehender Datei.



Dateien:
Antwort_Bundesregierung_Anfrage_Umsetzung_Hartz_IV_-_DS_15-4551.pdf

Kategorie:
Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Jugendsozialarbeit allgemein

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