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Bundesagentur für Arbeit verabschiedet sich vom arbeitsmarktpolitischen Instrument der Weiterbildung

21.03.05 22:34
Alter: 19 yrs

Von: INGOLF KÖNIG-JABLONSKI

Weiterbildung für Arbeitslose seit Anfang 2005 nahezu komplett eingestellt.

Nach Auskunft der im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. organisierten Weiterbildungsträger wird bundesweit nur noch eine unwesentliche Zahl an Bildungsgutscheinen ausgegeben. Die Kürzungen erfolgten, obwohl 2004 zwei Drittel (67,2 %) aller Teilnehmer nach Abschluss der Weiterbildung kein Arbeitslosengeld mehr bezogen haben. Ursprünglich waren für 2005 im Bereich des SGB III zwei Milliarden Euro vorgesehen. Hinzu kommen Eingliederungsleistungen im Bereich des SGB II von 6,55 Milliarden Euro, wobei von diesem Betrag überwiegend Arbeitsgelegenheiten finanziert werden sollen. Im Jahr 2004 hat das Volumen für Weiterbildungsförderung noch knapp 3,8 Milliarden Euro betragen. Aktuell erscheinen selbst die in Aussicht gestellten zwei Milliarden Euro nicht erreicht zu werden. Eine Ursache für diese Entwicklung sieht der Verband im neu eingeführten "Aussteuerungsbetrag": Danach müssen die zuständigen Arbeitsagenturen Aussteuerungsbeträge von jeweils rund 8.200 Euro zahlen, wenn Arbeitslose nach zwölf Monaten in das Arbeitslosengeld II übergehen. Damit entfällt in den Arbeitsagenturen die Motivation, zusätzlich Geld in Weiterbildungsmaßnahmen zu investieren.




Kategorie:
Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Kinder- und Jugendhilfe allgemein, Jugendsozialarbeit allgemein, Jugendberufshilfe

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