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Zivildienst in Behinderteneinrichtungen

Einrichtungen der Behindertenhilfe sind Tagesstätten, Kurheime oder Heime zur Dauerunterbringung. Hier betreut und pflegt der Zivildienstleistende Behinderte.

 

Werkstätten für Behinderte (WfB)

In den Werkstätten für Behinderte sind die Zivildienstleistenden in Zusammenarbeit und unter Anleitung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereichen Arbeitstrainingstechnik, Psychomotorik und Sport, Montage- und Verpackungsgruppen, Metallwerkstätten, Landschaftspflege, Elektronikschrottrecycling, Holzverarbeitung und Hauswirtschaft aktiv. Die entsprechende Ausbildung zu Beginn ihrer Dienstzeit beläuft sich in der Regel auf zwei Wochen.

Der Aufgabenbereich umfasst

die individuelle Begleitung einzelner Beschäftigter außerhalb des Gruppenraumes

die Unterstützung der Gruppe bei Fertigungsaufgaben in der Produktion

die Aufsicht bei Pausen und bei Abwesenheit des hauptamtlichen Mitarbeiters

Mitarbeit bei der Essensausgabe

leichte pflegerischen Aufgaben oder Begleitung beim Toilettengang

individuelles Arbeitstraining sowie

die Mithilfe bei Aktionstagen und anderen Veranstaltungen in den Werkstätten

 

Bei der Auswahl des Tätigkeitsbereichs werden persönliche Neigungen und bereits vorhandene berufliche Qualifikationen der Zivildienstleistenden weitgehend berücksichtigt. Wichtig ist bei der Arbeit mit Behinderten die Bereitschaft, auf die Bedürfnisse des Einzelnen einzugehen, sein Vertrauen zu gewinnen und sie als vollwertige Menschen zu behandeln. Wie in allen sozialen Bereichen ist die Arbeit mit behinderten Menschen manchmal auch eine sehr große psychische Belastung.

 

Wohnen und Leben

In Wohnheimen betreut und pflegt der Zivildienstleistende Behinderte. Einen zweiwöchigen Einführungslehrgang zu Beginn sowie eine ausführliche Einweisung in der Dienststelle erhält hier jeder neue Zivildienstleistende. Teilweise in Zusammenarbeit mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann der Zivildienstleistende später in insgesamt sechs Aufgabenbereiche eingesetzt werden:

 

Bereich "Haushalt"

Erstellung eines Wochenplans für eine Wohngemeinschaft

Kontrolle/Unterstützung bei den Haushaltsarbeiten, wie beispielsweise Mahlzeiten mit Bewohnern vorbereiten und einnehmen, Reinigungs- und Aufräumarbeiten mit den Bewohnern durchführen.

 

Bereich "Gesundheit"

Begleitung zu Arztterminen,

Erörterung von Ernährungsfragen mit den Bewohnern

 

Bereich "Körperpflege"

Kontrolle/Anleitung der regelmäßigen Körperpflege, Waschen, Duschen, Baden, zu Bett bringen, Hilfestellung beim Essen etc.

 

Bereich "Administration"

Unterstützung/Begleitung bei Behördengängen

Kontostände überprüfen

Absprachen über die Einteilung des Taschengeldes

Kleiderkauf / Quittungen an das Sozialamt schicken

Hilfe beim Ausfüllen von Formularen ( Kleidergeld, Überweisungen etc. )

Verwaltungstätigkeiten

 

Bereich Freizeit

Begleitung zu Ferienfreizeiten

Planung und Organisation von Freizeitaktivitäten

 

Bereich "Persönliche und soziale Entwicklung"

Regelmäßige Gesprächsangebote über individuelle Themenbereiche

 

 

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