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Zivildienst im Mobilen Sozialen Dienst

Ältere oder behinderte Menschen, die sich nur schwer oder gar nicht selbst versorgen können, sind auf Hilfe angewiesen. Der Mobile Soziale Hilfsdienst ermöglicht den Betroffenen, ihre individuellen Wünsche zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen.

Die Arbeit der Zivildienstleistenden verlangt in diesem Bereich daher ein hohes Maß an Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und verantwortungsbewusstem Handeln. Genau betrachtet umfasst dieses Aufgabengebiet drei Bereiche:

Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung von Kontakten zur Umwelt Besuchsdienste (Gespräche, Vorlesen, Spiele etc.), Begleitung zu Ärzten, Behörden, Ausflügen, Feierlichkeiten etc.

Hilfen im Haushalt, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen gehen, Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Gartenarbeiten

Sozialpflegerische Hilfen: bei der Körperpflege (Waschen, Baden und Rasieren), beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, beim Gehen und bei Körperübungen.

 

Diese Hilfen können nur nach Ausbildung und Anleitung durch eine Fachkraft vom Zivildienstleistenden ausgeführt werden.

In der Regel ist für eine Tätigkeit in diesem Bereich der Besitz des Führerscheins der Klasse B (oder C1) erforderlich. Natürlich erhalten Zivildienstleistende zu Beginn ihrer Tätigkeit eine ausführliche Einweisung in der Dienststelle und einen fachspezifischen zweiwöchigen Einführungslehrgang.

 

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