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Aktion Mensch - Aktuelle Informationen zur Antragsbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe

20.04.05 11:56
Alter: 19 yrs

Von: INGOLF KÖNIG-JABLONSKI

In den beiden letzten VA- Sitzungen wurden vermehrt Projekte beraten, die Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausbildung und Beruf und Ganztagsbetreuungsangebote in Zusammenarbeit mit Schulen beinhalten.

Da die Förderung der Aktion Mensch nachrangig ist, wird verstärkt darauf geachtet, dass die Antragsteller alle Fördermöglichkeiten der öffentlichen Fördergeber nutzen. Der VA "Kinder- und Jugendhilfe" hat dazu folgendes vereinbart:

Projekte zu Ausbildung und Beruf

Zu den Antragsunterlagen bei Projekten zu Ausbildung und Beruf gehören, wegen der Veränderungen in der Förderung durch Hartz IV, immer eine Stellungnahme der lokalen Arbeitsagentur. Achten Sie bitte darauf, dass in der Stellungnahme der lokalen Arbeitsagentur ein Aussage zur Förderung (ob die Agentur das Projekt z.T. fördert bzw. warum sie das Projekt nicht fördert)enthalten ist. Es reicht nicht aus, wenn mit Verweis auf die Überlastung des Amtes die Begründung selbst geschrieben wird.

Bitte weisen Sie Ihre Ansprechpartner in den Landesverbänden darauf hin, dass eine schriftliche Aussagen der lokalen Arbeitsagentur, ggf. wenn nicht anders möglich auch in kurzer Form per mail zu den Antragsunterlagen gehört .

Freizeit- und Betreuungsaktivitäten für SchülerInnen aller Schulformen für die Offene Ganztagsschule (OGS)

Im vergangenen Jahr wurden bundesweit nicht alle neuen öffentlichen Fördergeldmöglichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGS) ausgeschöpft.

Da die AM-Förderung nachrangig ist, ist es für Aktion Mensch wichtig, dass vor Antragstellung bei der Aktion Mensch für die Freizeit - und Betreuungsaktivitäten für SchülerInnen aller Schulformen alle anderen Antrags/fördermöglichkeiten bei der öffentlichen Hand vorher ausgeschöpft wurden.

Bitte weisen Sie Ihre potentiellen Antragstellern von Freizeit- und Betreuungsaktivitäten darauf hin, dass zu erläutern, bzw. belegen ist, daß er mit der kooperierenden Schule Förderanträge bei der Kommune bzw. dem Land vorbereitet bzw. gestellt hat, falls Fördermittel der Aktion Mensch in Anspruch genommen werden.

Achten Sie bitte darauf, dass die Schulen gegenüber der Kommune bzw. dem Land selbst die Antragsteller sind. Die Kommunen bzw. Länder fördern im Honorar- und Personalkostenbereich aber auch investive Kosten.

Auch hier benötigt die Aktion Mensch vom Antragsteller schriftlich, wo Anträge (durch die Schule(n), für die das AM- Projekt beantragt wird, gestellt wurden.

"Lesbarkeit" der 3-seitigen Projektbeschreibung

Die Experten des VA bestehen darauf, dass bei der Projektbeschreibung als kleinste Schrift Größe 11 verwendet wird, die sich noch lesen läßt. Der VA achtet bereits jetzt verstärkt auf die Einhaltung der Schriftgröße und der Seitenanzahl, da pro Sitzung ca. 80 Projektbeschreibungen ( x 3 Seiten) gelesen werden.

Es ist schon vorgekommen, dass Projektbeschreibungen mit mehr als drei Seiten zur Kürzung an den Antragsteller zurück gegeben wurden.

Die Aktion Mensch wird zukünftig im elektronischen Antragsformulare und im Internet darauf hinweisen. Wir möchten Sie bitten, bereits jetzt auf die Einhaltung der o.g. Schriftgröße hinzuweisen.

Links:

www.aktion-mensch.de



Kategorie:
Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe allgemein, Jugendsozialarbeit allgemein, Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe, Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Familienhilfe, Familienberatung, Familienbildung

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