2.06.05 18:34Alter: 19 yrs
Eine generelle Befreiung vom Zivildienst ist dagegen auch bei Härtefällen nicht möglich
Zivildienstpflichtige, die in einem Ein-Euro-Job arbeiten, sind bis zum Ende dieser Maßnahme nach Angaben der Bundesregierung vom Zivildienst zurückgestellt. Damit soll eine Gefährdung der beabsichtigten beruflichen und soziale Integration vermieden werden. Wenn der Zivildienstpflichtige durch einen Ein-Euro-Job in reguläre Beschäftigung vermittelt wurde, kann er nach einer Einzelfallprüfung erneut befristet vom Zivildienst zurückgestellt werden. Durch das Arbeitsplatzschutzgesetz wäre er abgesichert und stünde so zu einem späteren Zeitpunkt für den Zivildienst zur Verfügung. Eine generelle Befreiung vom Zivildienst ist dagegen auch bei Härtefällen nicht möglich.
Kategorie:Zivildienst, Jugendberufshilfe, Freiwilligendienste