Kinder, Jugendliche und Familien
Sie sind hier: DRK > Übersicht > Fachforum > Aktuelles

Empfehlungen der Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung von Jugendkonferenzen

13.05.05 22:52
Alter: 19 yrs

Von: TORSTEN ANTON

Ziel: Ressourcen, jugendspezifische Angebote und Aktivitäten aller Bildungs- und Arbeitsmarktakteure im Interesse einer nachhaltigen sozialen und beruflichen Integration junger Menschen aufeinander abstimmen!

Im Kompendium "Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II" sprach sich die Bundesagentur für Arbeit dafür aus, auf der Grundlage von Abstimmungsgesprächen zwischen Kommunen und Agenturen für Arbeit regionale Jugendkonferenzen durchzuführen. Dies entspricht dem in § 18 SGB II formulierten Auftrag zur örtlichen Zusammenarbeit. Beiliegende Empfehlungen für eine bedarfsgerechte bundesweite Umsetzung von Jugendkonferenzen basieren auf den Erfahrungen der ersten bereits durchgeführten Jugendkonferenzen. Sie stecken einen Rahmen ab, der entsprechend den örtlichen Möglichkeiten und Erfordernissen zu modifizieren sein wird. Sie können dabei, je nach örtlicher Konstellation, vorhandene Strukturen wie Ausbildungsmarktkonferenzen, Runde Tische o.ä. integrieren bzw. auf ihnen aufsetzen.

Die "Empfehlungen zur Einrichtung von Jugendkonferenzen im Rechtskreis SGBII" finden Sie in untenstehender pdf-Datei.



Dateien:
EmpfehlungJugendkonferenzenBA.pdf

Kategorie:
Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Kinder- und Jugendhilfe allgemein, Jugendsozialarbeit allgemein, Jugendberufshilfe, Jugendarbeit

zurück zur Newsliste