8.12.04 15:35Alter: 19 yrs
Arbeitskreis Kinderhilfe des DRK-Generalsekretariats gibt Empfehlungen zum Einsatz von Arbeitskräften im Rahmen der sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ heraus
Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) eröffnet im § 16 Abs.3 SGB II für Personen, die keine Arbeit im Arbeitsmarkt finden können und bei denen eine Teilnahme an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 260 ff SGB III nicht in Frage kommt, die Möglichkeit, arbeitsfähigen Hilfebedürftigen Arbeitsgelegenheiten in DRK-Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
In seiner letzten Sitzung am 12. Oktober 2004 hat der Arbeitskreis Kinderhilfe darüber beraten, welche Voraussetzungen zu berücksichtigen sind, damit auch DRK-Kindertageseinrichtungen diese Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs" / "Zusatzjobs") anbieten können.
Die Empfehlungen finden Sie in untenstehendem Dokument zum Download.
Dateien:Empfehlungen_zu_Arbeitsgelegenheiten_nach_SGB_II_in_DRK-Kitas.pdf
Kategorie:Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe allgemein