Kinder, Jugendliche und Familien
Sie sind hier: DRK > Übersicht > Fachforum > Aktuelles

Stiftung Mitarbeit vergibt Starthilfezuschüsse

13.10.04 03:48
Alter: 20 yrs

Von: INGOLF KÖNIG-JABLONSKI

Förderung von neuen Initiativen, Projekten und Gruppen möglich, die im sozialen, pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich arbeiten


Die Stiftung MITARBEIT vergibt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Starthilfezuschüsse an neue Initiativen, Projekte und Gruppen, die im sozialen, pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich innovativ tätig sind und beispielhaft aufzeigen, wie einzelne das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten können. Sie will auf diese Weise Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Gefördert werden können Aktivitäten, die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen und dazu beitragen,

 

-einen konkreten Mangel oder Mißstand zu beheben

-gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen

-persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken

-Bürger/innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen

-Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und

-die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.

Die Starthilfeförderung der Stiftung MITARBEIT richtet sich an solche Gruppen und Initiativen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offenstehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein.

Ein und dasselbe Projekt kann in der Regel nur einmal gefördert werden mit einem Höchstbetrag von € 500,–.

 

Anträge können formlos an die Stiftung MITARBEIT, Bornheimer Straße 37, D-53111 Bonn gestellt werden. Sie sollen eine kurze Darstellung der Gruppe/Initiative und des Projektes, für das die Förderung beantragt wird, sowie Angaben zur Finanzierung (einen Kostenplan) enthalten. Über die Bewilligung entscheidet ein vom Vorstand berufener Beirat der Stiftung MITARBEIT im Einzelfall. Zuschüsse sollen frühzeitig beantragt werden. Eine nachträgliche finanzielle Bezuschussung bereits abgeschlossener Aktivitäten ist ausgeschlossen.

Auch im Jahr 2004 liegt der Schwerpunkt der Förderung auf Initiativgruppen in den neuen Bundesländern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mitarbeit.de

 

Quelle: Stiftung Mitarbeit




Kategorie:
Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe allgemein, Jugendsozialarbeit allgemein, Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe, Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Familienhilfe

zurück zur Newsliste